Amtliche Erlaubnis zum Betreiben einer HuTa:

Meine Hundetagesstätte steht unter amtstierärztlicher Überwachung und ich habe die amtliche Erlaubnis nach § 11, Abs. 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Hundetagesstätte zu betreiben. 

Ausserdem habe ich  in einer abgelegten und bestandenen Prüfung durch den Amtstierarzt meine Kompetenz für den Umgang mit Hunden bewiesen.

 


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