Meine Hundetagesstätte steht unter amtstierärztlicher Überwachung
und ich habe die amtliche
Erlaubnis nach § 11, Abs. 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz (TierSchG), eine
Hundetagesstätte zu betreiben.
Außerdem habe ich in einer abgelegten und bestandenen Prüfung durch den
Amtstierarzt meine Kompetenz für den Umgang mit Hunden bewiesen.